Blutegeltherapie
Hirudo Medicinalis
Die Blutegel sind seit ca. 3000 Jahren im Einsatz als Heilmittel.
Ihren Namen erhielten Sie aufgrund des in ihrem Speichel vorkommenden Wirkstoffes:
Hirudin (direkter Hemmstoff von Thrombin)
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gerinnungshemmend
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antithrombotisch
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lymphstrombeschleunigend
Weitere Wirkstoffe sind bspw.:
Calin
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wirkt länger gerinnungshemmend
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ausgiebige Nachblutung und anhaltende Reinigung der Wunde
Histaminähnliche Substanzen
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gefäßerweiternd
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Blutflussbeschleunigung
Bdellin, Egline, Kollagenase
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gerinnungshemmend
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entzündungshemmend
und noch weitere..
Anwendung
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Arthrosen allgemein
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Tendinitis/Tendovaginitis
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Bänderzerrung
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Ekzeme aller Art
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Nervenentzündungen
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schlechte Wundheilung
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postoperative Narbenbildung
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Abzsesse
Was passiert, wenn der Blutegel beißt?
Der Biss eines Blutegels ist im Normalfall für das Tier nicht schmerzhaft. Sobald der Blutegel gebissen hat, gibt er seinen Speichel ab. Dieser Vorgang kann einen Juckreiz auslösen, durch leichte Massagen um den Egel herum entspannen sich die Tiere.
Der Saugakt des Egels dauert meistens zwischen 20-120 Minuten (kann aber auch länger dauern). Wenn der Egel satt ist, fällt er von alleine ab.
Durch die blutgerinnungshemmenden Wirkstoffe im Speichel kommt es anschließend zum Nachbluten.
Weitere Informationen entnehmen sie dem Aufklärungsbogen,
ich bitte Sie diesen unterschrieben zum Termin mit zu bringen.
Preis: Auf Anfrage
Wichtiger Hinweis!
Seit 28.112022 gilt das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG)
Eine Blutegelbehandlung ist nur mit einer tierärztlichen Anordnung möglich!
Gem. des § 50 Abs. 2 TAMG „dürfen Tierhalterinnen und Tierhalter sowie andere Personen, die nicht Tierärztinnen oder Tierärzte sind, Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes bei Tieren nur anwenden, soweit diese von der behandelnden Tierärztin oder dem behandelnden Tierarzt verschrieben oder abgegeben worden sind und die Anwendung gemäß der tierärztlichen Behandlungsanweisung erfolgt. Humanhomöopathika sind Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes und können daher künftig insbesondere nicht mehr von Tierheilpraktikerinnen und Tierheilpraktikern im Rahmen ihrer Therapiemaßnahmen eingesetzt werden.“ (Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-006.html)